Again, again, again…

link Telefonberatung von „Astro TV“ – Eine Frau telefoniert sich in den Ruin
(von Michael Hanfeld)

Und schon wieder greift die FAZ das Thema auf.
Dieses Mal gehen sie meiner Ansicht nach jedoch zu weit.

In erster Linie sind wir noch freie Bürger, und jeder darf sich Tag für Tag die Dienstleistung kaufen, die er möchte, solange diese angeboten wird und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Sei es täglich Friseur, täglich Sex im Bordell, täglich Massage, täglich eine Putzhilfe, täglich einen Clown zur Kinderbelustigung, täglich ein Kindermädchen, täglich einen Koch, täglich einen Diener, der einem den Kaffee hinterherschleppt, täglich einen Auftritt von Robbie Williams im heimischen Wohnzimmer bis hin zu täglich einem California Dream Boy, der einem die Wellen im Swimming-Pool macht.
Oder eben halt täglich ein paar längere Gespräche mit Kartenlegern und Konsorten.

Ach, stopp, ich komme ins Träumen…

Niemand darf reglementieren, wofür man sein Geld ausgibt.
Und das ist gut so.

Eine Dame vertelefoniert im Zusammenhang mit ihrem Scheidungsprozedere innerhalb nur eines Jahres 38.000 Euro bei Questico.

Finanziert durch 21.000 Euro Sparguthaben, also eigenes Geld und darüberhinaus dann 13.000 Euro durch einen Kredit und weitere 1.400 Euro aus nicht näher zu bezeichnenden Quellen. Weitere 1.200 Euro Kartenleger-Gespräche finanzierte sie durch platzen gelassene Lastschriften.

März 06 88,31 €
April 06 122,89 €
Mai 06 3.224,65 €
Juni 06 5.341,63 €
Juli 06 5.376,94 €
August 06 3.059,05 €
September 06 3.157,47 €
Oktober 06 4.736,92 €
November 06 3.449,45 €
Dezemer 06 5.093,38 €
Januar 07 2.901,76 €
Februar 07 836,42 €
März 07 442,21 €

Nun wollen die Eltern der Dame das Geld von Questico zurück und darum kümmert sich morgen die Landesmedienanstalt Düsseldorf. Ob das allerdings die richtige Adresse ist und ob das bei Verschuldung überhaupt das richtige Vorgehen ist, möchte ich dann aber doch bezweifeln.

Jetzt geht es den Landesmedienanstalten darum, wie es heißt, „Mechanismen zu finden, die verhindern, dass psychisch labile Menschen sich und ihre Familien in den Ruin treiben“.

Was für “Mechanismen” will die Landesmedienanstalt denn finden?
Eine Vorschrift, wie viel Umsatz jemand mit einem bestimmten Dienstleister höchstens machen darf? Und diese Vorschrift dann noch dazu von der Landesmedienanstalt? Absurd!

Bei allem Mitgefühl für die Dame, die in der schwierigen Scheidungszeit offensichtlich keinen anderen zum Reden hatte und daher professionelle Telefonberater anrief – wo waren denn damals die Eltern, die nun so energisch das Geld zurückfordern? – aber will man nun tatsächlich hergehen und die Freiheit der Deutschen, ihr Geld so auszugeben wie sie möchten, einschränken?

Solche Summen mehrere Monate hintereinander zählen nicht mehr zu “huch, war das eine böse Überraschung als am Monatsende die Rechnung kam, es ist mir ja völlig entglitten, ich hätte nie gedacht, dass es so viel ist”. Zumal ja auch nicht nur 1 x monatlich, sondern recht zeitnah nach einem Gespräch abgebucht wird. Sie wusste also was sie tat und was es kostete.

Selbst wenn die Dame z.B. im Monat Juni 2006 nur die teueren 2 €/min – Telefonberater angerufen hat, so sind das 45 Stunden, die sie im Monat telefoniert hat bis hin zu 90 Stunden bei den preiswerteren 1 €/min!
Jeden Tag 1,5 bis hin zu 3 Stunden!
Gratisminuten und noch viel preiswertere Berater gar nicht erst mitgerechnet.
Immerhin gibt’s ja auch welche für 70 oder 80 Cent die Minute.
Für Anrufe bei den 80-Centern käme man für den Juni z.B. auf 225 Minuten jeden Tag.
Fast 4 Stunden! Jeden Tag!
Und im Juli ebenfalls. Und im Dezember auch noch mal.

Nein, bei allem Verständnis, aber das kann man nun doch nicht Questico anlasten.

Traurig, dass aus dem Freundeskreis niemand bemerkt hat, wie sehr die Scheidung sie belastete. Erschreckend, dass selbst die nun so aktiven Eltern nicht gemerkt haben, dass ihre Tochter mit der Scheidungssituation völlig überfordert war, dass Kredite aufgenommen wurden, um den ich nenn’s mal dämpfenden Lebensstil führen zu können.

Da sollte man vielleicht mal ansetzen.
Was gibt es für Hilfen bei Trennungen?
Kaum welche, außer “Kopf hoch, andere Mütter haben auch schöne Söhne” oder wie der doofe Spruch heißt. Bei Todesfällen würde es niemand wagen, der frischen Witwe so etwas reinzudrücken. Aber bei Trennungen und Scheidungen fehlen die passenden Rituale. Das Umfeld ist hilflos mangels fester Rahmenhandlungen.

Nun denn.

Die Bank hat den Kredit gewährt, obwohl die Bankmitarbeiter doch als leider erste Außenstehende gesehen haben, welche Abbuchungen vom Konto gingen, bzw. für was. Die Bank wäre wohl die erste Adresse gewesen, die ein Auge auf die Verschuldung hätte haben können. Ein Kredit, um eine Luxus-Dienstleistung in Anspruch zu nehmen? Nun, sie haben ihn gewährt. Und sie waren wohl tatsächlich die einzigen, die hier den Überblick hatten.

Was kann nun passieren?
Wollen die Eltern sie vielleicht unter Betreuung stellen lassen und wegen Geschäftsunfähigkeit ihrer Tochter die Ausgaben für die Berater, die sich ja immerhin bis zu 4 Stunden tagtäglich um die Dame gekümmert haben, einklagen? Damit tun sie ihr doch sicher keinen Gefallen.

Bei Wikipedia finden wir unter link Geschäftsunfähigkeit wegen psychischer Beeinträchtigung:

Die Geschäftsunfähigkeit ist für Außenstehende nicht immer erkennbar. Das Gesetz schützt nicht den guten Glauben an die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners, da der Schutz eines nicht unbeschränkt Geschäftsfähigen Vorrang hat. Das bedeutet, dass abgeschlossene Verträge auch dann unwirksam sind, wenn die Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners nicht erkennbar war. Ob letztlich tatsächlich Geschäftsunfähigkeit vorlag, kann nur in einem Gerichtsverfahren verbindlich festgestellt werden. Hierzu werden regelmäßig Sachverständigengutachten zum Gesundheitszustand des Betroffenen zum Zeitpunkt des Rechtsgeschäftes eingeholt, z. B. auch aus Akten des Vormundschaftsgerichtes anlässlich einer Betreuerbestellung. Die Beweislast liegt bei dem, der Geschäftsunfähigkeit einwendet.

Nein, das tun sie der Dame hoffentlich nicht an.
Davon wird’s auch nicht besser….

Aber es wird nicht gehen, die Freiheit eines jeden Bürgers, sein Geld so auszugeben wie er möchte, zu beschneiden. Und man kann auch den Unternehmen keine Vorschriften machen, den Umsatz mit einer einzelnen Person bei bestimmten Summen zu begrenzen.

Soll jeder Dienstleistungsanbieter erst ein paar Einkommensbescheinigungen anfordern, bevor er mit jemandem Geschäfte macht?

Oder sehe ich hier was ganz Wichtiges nicht?

Was wäre, wenn die Dame ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hätte?
Nun, keine Krankenkasse hätte ihr täglich an die 3 Stunden Gespräche bezahlt.

Wenn man will, dass sich jemand mit einem befasst, muss man das bezahlen. Und monatlich bis zu 90 Stunden Zerstreuung kaufen, kostet seinen Preis.

Einsamkeit. Alleinsein in Krisen.
Das sind die springenden Punkte!

Jeder, der jetzt mal wieder über die abzockenden Kartenleger schimpft, schaue doch mal in seinen eigenen Bekanntenkreis und wieviel Zeit er selber für diejenigen dort übrig hat, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Jeder kann dazu beitragen, dass sich jemand, der ihm wichtig ist, in Krisen kein “Ohr” teuer erkaufen muss.